Jahresgebühren nach EP-Erteilung – Hinweis zur Fristenerzeugung

Geändert am Fr, 29 Mai um 12:07 NACHMITTAGS

Nach Erteilung setzt Continux die Jahresgebühren in der EP-Akte auf „obsolet", sobald eine Validierungsakte oder Einheitspatentakte über den Workflow erzeugt wird. Die Termine erscheinen ab diesem Zeitpunkt in der jeweiligen Länderakte (EP-Validierung) bzw. in der Einheitspatentakte.

Da sich Jahresgebühren nach dem Anmeldetag-Jahrestag berechnen, kann die nächste Fälligkeit je nach Konstellation kurz nach der Erteilung liegen. Wird die Validierungsakte oder Einheitspatentakte erst nach diesem Fälligkeitsdatum angelegt, erzeugt Continux keinen Termin mehr für diese Gebühr – das Ablaufdatum liegt bereits in der Vergangenheit.

Empfehlung: In diesem Fall die betreffende Jahresgebühr manuell als Aufgabe in Continux anlegen. Aufgaben funktionieren unabhängig von der automatischen Terminerzeugung und stellen sicher, dass die Fälligkeit überwacht wird.

Fristenerzeugung in Continux (Termine)

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