Fristenerzeugung in Continux (Termine)

Geändert am Fr, 29 Mai um 12:08 NACHMITTAGS

Continux unterscheidet zwischen zwei Arten von Zeitpunkten: Termine sind automatisch erzeugte, gesetzliche Fristen, die fest programmiert und an Verfahrensereignisse gekoppelt sind, während Aufgaben flexibel einsetzbare Werkzeuge, die manuell angelegt und bearbeitet werden können, z.B. auch als Wiedervorlagen für Termine. Termine erscheinen im gleichnamigen Reiter und können nicht manuell geändert werden.
 
Grundprinzipien der Fristenerzeugung - Bedingungen für die Erzeugung von Terminen 
Damit Continux einen Termin (Frist) erzeugt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 

1. Auslösendes Datum muss vorhanden sein 
  • Eine Frist wird nur generiert, wenn das erforderliche Bezugsdatum in den Verfahrensdaten hinterlegt ist 
  • Beispiel: Fehlt der Erteilungstag bei länderspezifischen Jahresgebühren, die ab Erteilung berechnet werden, können diese Termine nicht erzeugt werden 
2. Ablaufdatum darf nicht in der Vergangenheit liegen 
  • Continux erzeugt Fristen nur dann, wenn deren Ablaufdatum noch nicht überschritten ist 
  • Das auslösende Ereignis selbst kann durchaus in der Vergangenheit liegen - entscheidend ist allein, ob die daraus resultierende Frist noch läuft

3. Mindestens eine gültige Frist muss erzeugt werden 

  • Der Reiter "Termine" wird nur angezeigt, wenn mindestens ein Termin erzeugt wurde 
  • Fehlen alle auslösenden Daten oder sind alle Fristen abgelaufen, bleibt der Tab unsichtbar

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Zeitnahe Aktenanlage - Prioritätsfrist wird erzeugt
  • Situation: Sie legen eine DE-Patentakte 3 Monate nach dem Anmeldetag an und tragen das Anmeldedatum ein. 
  • Voraussetzung: Der Anmeldetag muss eingetragen sein, damit die Prioritätsfrist berechnet werden kann.
  • Erzeugungslogik: Continux berechnet die Prioritätsfrist (12 Monate ab Anmeldetag) und prüft, ob das Ablaufdatum in der Zukunft liegt.
  • Ergebnis: Die Prioritätsfrist erscheint in den Terminen und kann überwacht werden.
Beispiel 2: Jahresgebühren nach Erteilung - EP-Validierung & Einheitspatent
  • Situation: Eine EP-Patentakte wird nachträglich angelegt, Jahre nach Anmeldung und Monate nach Erteilung. Mehrere Jahresgebühren wurden bereits bezahlt.
  • Voraussetzung: Die Jahresgebühren werden ab dem Anmeldetag-Jahrestag berechnet und sind nicht vom Erteilungsdatum abhängig. Das Erteilungsdatum ist jedoch Voraussetzung dafür, dass der Validierungs-Workflow ausgelöst und eine Länderakte bzw. Einheitspatentakte erzeugt werden kann – erst dadurch wird festgelegt, in welcher Akte die Termine erscheinen.
  • Erzeugungslogik: Continux berechnet alle Jahresgebühren ab dem Anmeldetag-Jahrestag, erzeugt aber nur Termine für Fälligkeiten, die in der Zukunft liegen.
  • EP-Validierungsländer (z. B. GB und CH): Sobald eine Länderakte über den EP-Validierungs-Workflow erzeugt wird, setzt Continux die Jahresgebühren in der EP-Akte automatisch auf „obsolet". Die Jahresgebühren-Termine erscheinen ab diesem Zeitpunkt ausschließlich in der jeweiligen Länderakte.
  • Einheitspatent (EP-UP): Wird eine Einheitspatentakte erzeugt, werden die Jahresgebühren in der EP-Akte ebenfalls auf „obsolet" gesetzt. Die Termine werden nicht in einzelnen Länderakten angezeigt, sondern gebündelt in der Einheitspatentakte, die im Familienbaum die Funktion einer zentralen Validierungsakte übernimmt.
  • Ergebnis: Der Reiter „Termine" zeigt jeweils ausschließlich die noch ausstehenden Jahresgebühren - entweder in der Länderakte, in der Einheitspatentakte oder (solange keine Validierung und kein UP vorliegt) in der EP-Akte selbst. Bereits abgelaufene Fälligkeiten erscheinen nicht, auch wenn sie bezahlt wurden.
Hinweis zur Fristenerzeugung nach EP-Erteilung – Jahresgebühren bei Validierung & Einheitspatent

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