Umgang mit nicht benötigten Fristen in Continux

Geändert am Mi, 8 Jul um 12:17 NACHMITTAGS

In Continux kann es manchmal vorkommen, dass automatisch erzeugte Termine in der täglichen Arbeit keinen praktischen Nutzen haben. Dazu gehören beispielsweise:
  • Fristen zu gegnerischen Schutzrechten, die nur zur Beobachtung dienen. 
  • Fristen aus Widerspruchs-, Einspruchs- oder sonstigen strittigen Verfahren, bei denen keine aktive Bearbeitung geplant ist. 
  • Sonstige automatisch erzeugte Fristen, die für das eigene Fristenmanagement nicht relevant sind.
Solche Fristen können in der jeweiligen Akte manuell auf „obsolet“ gesetzt werden. „Obsolet“ bedeutet: 
  • Die Frist wird nicht mehr im Reiter „Termine“ als aktive Frist angezeigt. 
  • Die Frist bleibt in der Akte historisch nachvollziehbar und geht nicht verloren.
Wichtig ist: Wenn durch eine fachliche Korrektur, einen neuen Release oder eine Anpassung der Fristenlogik bestimmte Fristen künftig nicht mehr erzeugt oder korrekt neu erzeugt werden, betrifft dies immer nur neu berechnete Termine. Bereits bestehende, früher erzeugte Fristen werden von Continux nicht automatisch gelöscht, erledigt oder zurückgesetzt. Sie müssen bei Bedarf weiterhin manuell in den betroffenen Akten auf „obsolet“ gesetzt werden.

Weiterführender Artikel
Fristenerzeugung in Continux (Termine)

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